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Ja, wenn der Antragsteller bestätigt, dass sich zum Jahr 2016 keine Änderungen ergeben haben und die ergänzenden Sachverhalte, die mit dem zuständigen Ministerium im Rahmen der Erteilung des Demochecks abgestimmt worden sind, eingehalten wurden (z. B. Zusagen der Schulträger, Abgrenzung der Schulbezirke/Schuleinzugsbereiche).
Für die folgenden Antragsstichtage sind aktuelle Demochecks vorzulegen.