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In der Regel nein.
Die Zuwendungsvoraussetzung "ausschließliche Nutzung durch Amateursportvereine" ist in der Regel bei Frei- und Hallenbädern nicht erfüllt, weil Bäder neben den Vereinen auch immer durch andere Personen, die nicht Mitglied in einem Sportverein sind, genutzt werden. Von diesen Personen wird Eintritt verlangt. Damit liegt die kommerzielle Nutzung vor und eine Förderung dieser Sportstätte wäre nicht zulässig.
Das Bad darf gemäß Nummer 2.3 als Sportstätte nur Amateursportvereinen und deren Mitgliedern offenstehen, Kooperationen mit Schulen und Kitas, die die Sportstätte kostenlos nutzen dürfen, sind dabei unbedenklich.