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Bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheides ist ein Nachweis über die Nutzung des Objektes vorzulegen, der den Zeitraum der Zweckbindung von 15 Jahren abdeckt.
Der Zweckbindungszeitraum beginnt am Tag der Vorlage des Verwendungsnachweises/Schlussberichtes und endet mit dem 31.12. des darauf folgenden 15. Jahres.