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Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die einen besonders hohen Effekt bei der CO2-Emission erzielen, einen großen Sanierungsbedarf abbauen, Energieeinsparung erreichen sowie den Klimaschutz erhöhen.

Damit werden folgende Entwicklungsziele verknüpft:

 - Verbesserung der CO2-Bilanz der Gebäude

 - Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Gebäude durch Energieeinsparung

 

Gefördert werden:

  • KiTa/Schulen: Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben
  • Sportstätten: Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
  • Kulturelle Einrichtungen: Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
  • Hochschulgebäude/Hochschulinfrastrukturen/kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes: Zuweisung in Höhe von max. 80 % aus EFRE-Mitteln und mind. 20 % aus Landesmitteln
  • Landesschulen/Landesschulinfrastrukturen: Zuweisung in Höhe von max. 70 % aus EFRE-Mitteln und mind. 30 % aus Landesmitteln