Wie wird gefördert?
- Kita/Schulen: Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Sportstätten: Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Kulturelle Einrichtungen: Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- Hochschulgebäude/ Landesschulen/kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes: Zuweisung in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben