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Wie wird gefördert?

  • Kita/Schulen: Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Sportstätten: Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Kulturelle Einrichtungen: Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Hochschulgebäude/ Landesschulen/kulturelle Einrichtungen in Trägerschaft des Landes: Zuweisung in Höhe von bis zu 100 Prozent  der förderfähigen Ausgaben