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Demografie-Check rechtzeitig beantragen

Der Demografie-Check ist Nachweis für die nachhaltige Bestandssicherheit der Einrichtung auf Grundlage der demografischen Entwicklung. Damit ist er eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung aus dem STARK III-Programm.

Die Antragsteller müssen den Nachweis der nachhaltigen Bestandssicherheit bezogen auf den geplanten Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens im Rahmen der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren für die jeweilige Einrichtung vorlegen.

Die Unterlagen sind drei Monate vor dem Stichtag einzureichen vollständig im Ministerium für Bildung, Referat 35 (für Schulen) bzw. bei den jeweils örtlich zuständigen Ämtern für Jugendhilfe (für Kindertageseinrichtungen) zur Prüfung und Bestätigung vorliegen.

Hinweis: Der Demografie-Check kann und sollte bereits jetzt beantragt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Ergebnisse bis zum Stichtag der Antragstellung für eine STARK III-Förderung vorliegen. Die notwendigen Formulare stehen Ihnen im Downloadbereich der IB zur Verfügung.

Kindertageseinrichtungen müssen im gültigen Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und Schulen müssen im gültigen Schulentwicklungsplan enthalten sein.