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Wer wird gefördert?

Entsprechend der Fördergebietskulisse werden gefördert:

Kindertageseinrichtungen

 - Gemeinden und Verbandsgemeinden als Eigentümer der Liegenschaft

 - anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft

Schulen

 - kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen

 - Land als Träger von Landesschulen

Termine

 - Der 1. Stichtag war der 6. November 2015. 30 Projekte - 17 Kitas, 12 Schulen und eine Sportstätte schafften den Sprung auf die Liste.

- Für sie steht eine Investitionssumme von insgesamt 43,7 Millionen Euro zur Verfügung.

- Die Auswahlliste hat noch vorläufigen Charakter. Erst nach Abschluss der intensiven baufachlichen Prüfungen durch BLSA und IB gibt es für die Antragsteller den notwendigen Förderbescheid.

- Der 2. Stichtag ist der 28. Oktober 2016. Spätestens bis zu diesem Termin sind die Anträge vollständig einzureichen, was auch derzeit bereits möglich ist.

- Im Herbst soll nochmals eine Investitionssumme in Höhe von 42,3 Millionen Euro aufgelegt werden.

- Die Unterlagen für den Demografie-Check müssen drei Monate vor dem Stichtag, also spätestens am 28. Juli 2016 eingereicht werden.

erfahren Sie hier mehr zum Demografie-Check