Wer wird gefördert?
Entsprechend der Fördergebietskulisse werden gefördert:
Kindertageseinrichtungen
- Gemeinden und Verbandsgemeinden als Eigentümer der Liegenschaft
- anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft
Schulen
- kommunale Schulträger und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen
- Land als Träger von Landesschulen
Termine
- Der 1. Stichtag war der 6. November 2015. 30 Projekte - 17 Kitas, 12 Schulen und eine Sportstätte schafften den Sprung auf die Liste.
- Für sie steht eine Investitionssumme von insgesamt 43,7 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die Auswahlliste hat noch vorläufigen Charakter. Erst nach Abschluss der intensiven baufachlichen Prüfungen durch BLSA und IB gibt es für die Antragsteller den notwendigen Förderbescheid.
- Der 2. Stichtag ist der 28. Oktober 2016. Spätestens bis zu diesem Termin sind die Anträge vollständig einzureichen, was auch derzeit bereits möglich ist.
- Im Herbst soll nochmals eine Investitionssumme in Höhe von 42,3 Millionen Euro aufgelegt werden.
- Die Unterlagen für den Demografie-Check müssen drei Monate vor dem Stichtag, also spätestens am 28. Juli 2016 eingereicht werden.