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Priorität hat die energetische Sanierung – Bonuspunkte für Artenschutz

Alle bestandsfähigen Schulen und Kindertagesstätten im Land sollen saniert und in einen Top-Zustand gebracht werden. Inklusive der Eigenmittel der Träger stehen dafür in der laufenden Förderperiode rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzt werden diese Mittel um 108 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für Sanierungsarbeiten, die nicht der energetischen Sanierung zuzurechnen sind.

Allein 86 Millionen Euro kommen aus dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER):

Daseinsfürsorge im ländlichen Raum

Damit die ELER-Mittel zielgerichtet eingesetzt und die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistet ist, gibt es einheitliche Kriterien für die Vorhabenauswahl.

An erster Stelle stehen, wie bereits in der ersten Förderperiode, Energieeinsparung und Senkung der CO2-Emission. Alle Maßnehmen müssen besonders umweltfreundlich sein. Weil die Projekte mit dem höchsten Sanierungsbedarf in ihrem Bestand gefährdet sind, werden sie bei der Auswahl mit Priorität gewichtet. Damit soll die Daseinsfürsorge im ländlichen Raum gewährleistet werden.

Zu den weiteren wichtigen Kriterien zählen der wirtschaftliche Einsatz der Fördermittel, die Barrierefreiheit auch der Außenanlagen sowie der Einsatz baubiologisch unbedenklicher Rohstoffe.

Auch der Artenschutz spielt im ländlichen Raum eine nicht unwesentliche Rolle: Dabei geht es beispielsweise um Gebäudebrüter sowie um an Fassaden und im Dachbereich lebende Vogel- und Fledermausarten.

Die Auswahlkriterien (AK)werden mit Punkten belegt. Der höchste Punktwert bedeutet bedeutet zugleich den höchsten Beitrag zur Zielerreichung. Für einen objektiven Vergleich der Vorhaben wird eine hinreichende Anzahl von AK herangezogen.

Ein festgelegter Schwellenwert stellt die Mindestpunktzahl für ein Vorhaben dar, um aus dem ELER eine Unterstützung zu erhalten.